Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite
  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Schritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  5. Feedback und Kontaktangaben
  6. Durchsetzungsverfahren

Die Capmandits Ltd. ist bemüht, ihre Website mit der URL capmandits.com im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die Website capmandits.com bemüht sich um einen hohen Level der Barrierefreiheit und bereitet sich auf ein österreichisches WACA-Zertifikat vor, siehe https://waca.at/zertifikate 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Einige wenige Elemente haben keinen Alternativtext bzw. sind nicht aussagekräftig (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Einige Elemente haben keinen ausreichenden Farbkontrast, wie z.B. die Headernavigation mit hellem Headerbild zu wenig Kontrast zum Hintergrund (1.4.3 Kontrast und 1.4.11 Nicht-Text Kontrast). Bei bestimmten Bildschirmbreiten erscheint ein horizontaler Scrollbalken, da sich die Links im Footer nicht responsiv anpassen (1.4.4 Textgröße ändern). Der Placeholder des ausgeklappten Suchfelds ist mobil abgeschnitten und dadurch erschwert zu bedienen (1.4.10 Umbruch). Der Textbereich bei den Terminen auf der Startseite ist zu klein gewählt, daher wird bei längeren Titeln der Text abgeschnitten, wenn die Testabstände erhöht werden (1.4.12 Textabstände).

Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel, weist aber noch einige Fehler in der Programmierung auf (4.1.1 Syntaxanalyse und 4.1.2 Name, Rolle, Wert). Screenreader werden nicht über die Vorschläge der Autovervollständigung beim Suchfeld informiert (4.1.3 Statusmeldungen).

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
  • Live übertragende zeitbasierte Medien
  • Online-Karten- und Kartendienste (eingeschränkt, Alternative wird angeboten)
  • Interne Bereiche und externe Tools wie z.B. Publikationsdatenbank, Research Gate oder Podcasts
  • Unverhältnismäßig hohe Belastung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht: 
    • Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind noch nicht optimal barrierefrei. Wir planen aber, dass unsere Dokumente, die zukünftig online gestellt werden, besser optimiert werden und unsere Redakteur:innen hinsichtlich barrierefreier Gestaltung von PDF-Dokumenten geschult werden.
    • Viele Inhalte der PDFs sind aber im Content-Teil der Website zu finden und stellen daher eine Alternative dar.
    • Die Sprachauszeichnungen von einigen Begriffen sind noch nicht erfüllt. Die Problematik der Anglizismen auf der deutschen Seite stellt aber in diesem Fall keine hohe Relevanz dar, da sie für eine internationale Ltd. sehr gebräuchlich sind.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 07.01.2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel. Überprüft werden die Startseite in Deutsch und Englisch, die Suchfunktion, Kontaktmöglichkeit, sowie die Unterseiten im Zuge der WACA-Zertifizierung.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Weitere Schritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Englische Begriffe auf deutschsprachigen Seiten werden sukzessive in einem Glossar erfasst, damit gängige Screenreader-Programme diese Begriffe korrekt vorlesen.
  • Nach dem Erhalt des WACA-Barrierefreiheitszertifikats werden wir alle Redakteur:innen der Website nochmals auf den korrekten Umgang mit der Barrierefreiheit hinweisen. 
  • In weiterer Folge werden neue Inhalte der AIT-Website durch die geschulten Redakteur:innen barrierefrei erstellt.
5. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an Capmandits Ltd.,
E-Mail: marketing(at)capmandits.com
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.
Capmandits Ltd.
Corporate and Marketing Communications
E-Mail: marketing(at)capmandits.com

6. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren